Kulturrat: Bürokratie im Kulturbereich abbauen

Bürokratieabbau ist in aller Munde. Viele stöhnen über zu viel Bürokratie, die Bundesregierung hat sich vorgenommen, in dieser Wahlperiode der Bürokratie zu Leibe zu rücken. Der Deutsche Kulturrat hat seine aktuellen steuerpolitischen Vorschläge veröffentlicht.

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In der Stellungnahme werden konkrete Vorschläge gemacht, wie durch eine Vereinfachung des Steuerrechts Bürokratie abgebaut werden kann. Entlastet werden so Unternehmer*innen und Verbraucher*innen. Überdies tragen die Vorschläge zur Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bei.

Konkret wird u.a. vorgeschlagen:

  • Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung und zum Abbau von Bürokratie sollen künstlerische und kulturelle Leistungen mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % belegt werden.
  • Die Umsatzschwelle im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz soll von derzeit 25.000 Euro auf die unionsrechtlich möglichen Schwellenwert von 85.000 Euro angehoben werden. Dies würde sowohl die Kleinunternehmen als auch die Finanzbehörden entlasten.
  • Die seit mehr als 20 Jahren vorliegenden Vorschläge zum Optionsrecht bei der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen sollen endlich umgesetzt werden. Ein Optionsrecht z. B. für fünf Jahre würde den betreffenden Institutionen Rechtssicherheit geben und ebenfalls zum Abbau von Bürokratie und unnötiger Arbeit insbesondere in der Kulturverwaltung führen.
  • Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Einführung von Steueranreizen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Games- und Filmwirtschaft soll schnellstmöglich umgesetzt werden.

Die weiteren Vorschläge finden sich in der Stellungnahme des Deutschen Kulturrates.

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Auf: www.kulturrat.de

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