GEMA: Auch KI-Musik ist GEMA-pflichtig

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue GEMA-Tarife, die auch den Umgang mit KI-generierter Musik betreffen. Eine zentrale Klarstellung: Die Nutzung von KI entbindet nicht von der Lizenzpflicht.

In den GEMA-Tarifen findet sich unter dem Passus „Generative Künstliche Intelligenz (genKI)“ eine eindeutige Regelung: „Macht ein Lizenznehmer geltend, der von ihm genutzte Content (Output einer genKI) sei nicht urheberrechtlich geschützt, da er mit genKI erstellt worden sei, ist von ihm substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass der Content das Ergebnis eines autonomen Herstellungsvorgangs ist, der ohne einen schöpferischen menschlichen Beitrag erfolgt ist und im Content keine Werke oder schutzfähigen Werkteile perpetuiert sind. Der Einsatz von genKI als Hilfsmittel beim Schöpfungsvorgang steht der Werkqualität und damit der Schutzfähigkeit nicht entgegen.“

Das bedeutet, dass fast alle KI-Musikangebote in den GEMA-Bereich fallen, denn sobald Menschen in die Erstellung eingreifen – Prompts, Bearbeitung, Auswahl – bleibt die Musik schutzfähig und damit GEMA-pflichtig. Zudem muss die Musiknutzer*innen nachweisen, dass die Musik vollständig autonom durch KI erstellt wurde – ohne menschliche Mitwirkung und ohne Bezug zu bestehenden Werken. Ein Nachweis, der praktisch schwer zu erbringen ist.

Informationen zur GEMA bei STADTKULTUR

Für unsere Mitglieder und weitere Interessierte haben wir relevante Informationen für Musiknutzer*innen aus der Kultur zusammengestellt: Zur STADTKULTUR-GEMA-Seite.

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