
Die Behörde für Kultur und Medien hatte für Sommer und Frühherbst 2022 ein Förderprogramm für Veranstaltungen im Bereich Kinder- und Jugendkultur aufgesetzt, um ein vielfältiges kulturelles Programm aller künstlerischen Genres für Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen, weil diese von der Pandemie besonders betroffen waren. Das Förderprogramm wird von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt. Der Antragszeitraum endete am 31. August 2022.

Das Programm sollte für alle in Hamburg und der Metropolregion lebenden Kinder und Jugendlichen attraktiv und zugänglich sein. Dafür sollten Veranstaltungsorte in möglichst vielen Bezirken und auch innenstadtfernen Stadtteilen entstehen, ebenfalls mit Fokus auf Veranstaltungen unter freiem Himmel. Das Programm SOMMERKINDERkultur wurde mit rund 1,7 Millionen Euro aus Corona-Sondermitteln der Kulturbehörde finanziert. Anträge für die Förderung konnten vom 15. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gestellt werden. Über die Anträge wurde in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.
Das Förderprogramm wird von STADTKULTUR HAMBURG durchgeführt. Der Dachverband hat bereits 2021 die Stadt Hamburg dabei unterstützt, den Kultursommer erfolgreich umzusetzen.
Fachinfos zur SOMMERKINDERkultur und geförderten Projekten
South:East Festival vom 28. August bis 3. September 2022 im Kultur Palast in Billstedt Zinnschmelze: „GLÜCK – Alles was Kinder glücklich macht“ noch bis Mitte Oktober 2022 FUNDUS THEATER: Wiedereröffnung am 9. September 2022 HAMMER SOMMERFESTIVAL 2022 vom 12. bis 21. August 2022 SOMMERKINDERkultur: Noch bis zum 31. August 2022 bewerben Kinderstadt Hamburg vom 11. bis 22. Juli 2022 SOMMERKINDERkultur 2022 (bis 31.8.2022) Bewerbungsstart für Outdoorförderung und Programm SOMMERKINDERkultur am 15. Juni 2022 Zwei neue Förderprogramme: Outdoorförderung und SOMMERKINDERkultur Senat stärkt Tourismus und Kultur mit acht Millionen Euro
SOMMERKINDERkultur: Kurz und knapp
Was wird gefördert?
Mit der „SOMMERKINDERkultur“ soll ein abwechslungsreiches und vielfältiges Veranstaltungsprogramm für Kinder und Jugendliche quer durch alle künstlerischen Genres ermöglicht werden, das von verschiedenen Veranstaltenden, in Kooperationen mit Künstler*innen sowie Gruppen aller Sparten aus Hamburg und der Metropolregion durchgeführt wird. Das Programm soll nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich und räumlich für alle in Hamburg und der Metropolregion lebenden Kinder und Jugendlichen attraktiv und zugänglich sein. Dafür soll eine dezentrale Struktur, mit Veranstaltungsorten möglichst in vielen Bezirken und auch innenstadtfernen Stadtteilen, entstehen. Mit der Förderung werden die Veranstaltenden dabei unterstützt, bestehende oder neu zu schaffende Veranstaltungs- und Kulturorte vordringlich im öffentlichen Raum einzurichten und diese mit einem vielfältigen künstlerischen Programm für Kinder und Jugendliche möglichst an mehreren Tagen zu bespielen. Förderungen von Veranstaltungen indoor sind im Ausnahmefall auch möglich. Es können Konzepte zur Bespielung eines einzelnen Veranstaltungsorts oder mehrerer Orte eingereicht werden.
Wer kann Förderung beantragen?
Profilierte, professionelle Hamburger Akteure und Veranstaltende, die im kulturellen Leben Hamburgs nachweislich fest verankert sind und nachhaltig erfolgreiche Arbeit leisten. Gemeinschaftsbewerbungen mehrerer Veranstaltender sind ausdrücklich möglich, müssen aber von einem Antragstellenden federführend verantwortet werden. Weitere Punkte, die die Beantragenden einhalten müssen, finden sich unter Punkt 3 der Förderrichtlinie.
Was sind die Fristen?
Anträge müssen vom 15. Juni bis 31. August 2022 über das Online-Antragsformular erfolgen (der Link zum Antragsformular steht ab dem 15. Juni auf dieser Webseite zur Verfügung). Vollständige und formal korrekte Anträge werden nach Eingang beschieden – bis die Mittel ausgeschöpft sind. Gefördert werden können Veranstaltungen, die ab 15. Juni bis 31. Oktober 2022 durchgeführt werden. Die Verwendung der Mittel muss bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.
Ab welcher Förderhöhe können Anträge gestellt werden?
Förderanträge sollten ab einer Förderhöhe von mindestens 10.000 Euro gestellt werden. Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach den in den eingereichten Finanzierungsplänen ausgewiesenen förderfähigen Kosten. Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projekts gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Eigen- bzw. Drittmittel. Als Eigenmittel kommen regelmäßig nur Geldleistungen in Betracht, die Zuwendungsempfangende aus ihrem Vermögen bereitstellen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Das Antragsverfahren ist beendet. Es können keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden.
Alle detaillierten Informationen zu SOMMERKINDERkultur 2022 entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen zu SOMMERKINDERkultur
- Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Rahmen der Förderung 2022 „SOMMERKINDERkultur“ (PDF)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
- Vorlage für Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Dokument)
- Ausschreibung „SOMMERKINDERkultur 2022“ auf der Seite der Behörde für Kultur und Medien
Kontakt
Mit Ihren Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an: