Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III wurde verbessert und angepasst: Die Beantragung ist deutlich einfacher, die Förderung ist großzügiger und sie steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.

Kulturrat: Forderungen für Corona-Förderungen

Heute Nachmittag trifft sich die Bundeskanzlerin per Videokonferenz zur Besprechung mit den Regierungschef*innen der Länder zur Corona-Pandemie. Die Ergebnisse, das ist leider sehr sicher, werden keine Erleichterungen für die vom Lockdown betroffenen Kultureinrichtungen bringen. Die Türen bleiben weiter zu!

Dezemberhilfe (bis 30.4.2021)

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe.

No­vem­ber­hil­fe (bis 30.4.2021)

Die Novemberhilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen auf Grund des Teil-Lockdowns erfasst sind, kann ab jetzt beantragt werden. Auch Kulturschaffende und andere Soloselbständige sind antragsberechtigt.

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