Corona-Überbrückungshilfen: Antragszeiten verlängert
Die Antragszeiten für die Überbrückungshilfen des Bundes im Rahmen der Corona-Förderungen inklusive der November- und Dezemberhilfe wurden verlängert.
Die Antragszeiten für die Überbrückungshilfen des Bundes im Rahmen der Corona-Förderungen inklusive der November- und Dezemberhilfe wurden verlängert.
Die Überbrückungshilfe III wurde verbessert und angepasst: Die Beantragung ist deutlich einfacher, die Förderung ist großzügiger und sie steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.
Heute Nachmittag trifft sich die Bundeskanzlerin per Videokonferenz zur Besprechung mit den Regierungschef*innen der Länder zur Corona-Pandemie. Die Ergebnisse, das ist leider sehr sicher, werden keine Erleichterungen für die vom Lockdown betroffenen Kultureinrichtungen bringen. Die Türen bleiben weiter zu!
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe.
Ab sofort kann die Novemberhilfe beantragt werden. Nach den Bund-Länder-Beschlüssen wird diese zudem in den Dezember verlängert – eine wichtige Weichenstellung, die der Hamburger Senat frühzeitig gefordert hatte.
Die Novemberhilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen auf Grund des Teil-Lockdowns erfasst sind, kann ab jetzt beantragt werden. Auch Kulturschaffende und andere Soloselbständige sind antragsberechtigt.
Vor dem Hintergrund des sogenannten Teil-Lockdowns im November haben Bund und Länder das Angebot an finanziellen Hilfen massiv ausgebaut, um die Unternehmen, Selbständigen und Einrichtungen zu unterstützen, die davon besonders betroffen sind.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde eine spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige vereinbart. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen. Außerdem wurden weitere Klarstellungen zur Novemberhilfe vorgenommen.
Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen auf Grund des Teil-Lockdowns erfasst sind.