Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert coronagerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

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Auf: www.bmwi.de

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