Recht: Wahlen im Verein – die einfache Mehrheit ist manchmal doch nicht so einfach

Wahlen sind fester sowie charakteristischer Bestandteil des Vereinslebens. Das eine solche Wahl durchaus komplizierter sein kann als gedacht, zeigt ein Fall, welcher vom Kammergericht (KG) Berlin entschieden worden ist.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurden per Briefwahl neue stellvertretende Vorstandsmitglieder gewählt. Diese sollten dann auch ordnungsgemäß im Vereinsregister eingetragen werden. Der Anmeldung beigefügt war das Wahlprotokoll. Bei 172 stimmberechtigten Stimmen wurden Kandidat 1 mit 79 Ja-Stimmen und Kandidatin 2 mit 74 Ja-Stimmen gewählt. Gegenstimmen oder Enthaltungen wurden im Protokoll nicht erwähnt. Das Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab.

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