Änderungen Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Juli 2021

Mit dem Auslaufen der sog. Bundesnotbremse werden ab dem 1. Juli Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelockert. So entfällt etwa die Homeoffice-Pflicht. Bestehen bleiben die AHA+L-Regel sowie die Verpflichtung zum Testangebot.

Trotz sinkender Zahlen von Corona-Neuinfektionen muss den Infektionsgefahren im Betrieb weiterhin wirksam begegnet werden. Deshalb bleiben Arbeitgeber*innen auch zukünftig verpflichtet, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutz-verordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

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Auf: www.bmas.de

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