Corona-Arbeitsschutzverordnung zu Homeoffice ab 27. Januar 2021
Wo es möglich ist, müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen ab sofort anbieten, im Homeoffice zu arbeiten. Damit sollen die Infektionszahlen weiter gesenkt werden. Bei Verstößen gegen die zeitlich befristete Verordnung drohen Bußgelder.