Corona-Regeln: Neues Infektionsschutzgesetz weiter umstritten

Ab Sonntag, den 20. März 2022 sollen die Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland weitgehend wegfallen – obwohl die Infektionszahlen wieder in die Höhe schnellen. Parteiübergreifend wurde am Donnerstag in der Ministerpräsident*innenkonferenz Kritik an diesem Kurs des Bundes geäußert. Der NDR gibt einen Überblick über die derzeit geltenden Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag und im Bundesrat zur Neufassung des Infektionsschutzgesetz am 18. März haben die Länder noch einmal deutlich ihre Bedenken gegen die weiteren Corona-Pläne des Bundes vorgetragen. Konkret stören sich die Länderchef*innen daran, dass der Bund in einem Alleingang in fast allen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abschaffen will. Sie berufen sich dabei auch auf Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Regierung. Ein weiterer Kritikpunkt in der Ministerpräsident*innen-Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) war, dass der Bund aus Sicht der Länder die Verantwortung für die Regelungen und Schutzmaßnahmen im weiteren Pandemie-Verlauf auf die Länder abwälzt. Die sogenannte Hotspot-Regelung sei zudem in der Praxis kaum umsetzbar. […]

Zahlreiche Länder wollen zunächst eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist nutzen und die aktuell geltenden Schutzregeln noch bis zum 2. April aufrechterhalten – darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Für die Zeit danach sei in Hamburg weiter eine allgemeine Maskenpflicht zum Beispiel im Einzelhandel denkbar, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Anschluss an die Bund-Länder-Videokonferenz. Schutzmaßnahmen seien auch weiterhin nötig. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat bereits eigene Landesregeln angekündigt.

Neue Grundlage für Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Arbeitgeber*innen und Beschäftigte müssen sich ab dem 20. März auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Eine Bundesverordnung besagt, dass Arbeitgeber zukünftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen müssen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Arbeitgeber*innen sollen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie zum Beispiel, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Die bislang bundesweit geregelte Homeoffice-Pflicht entfällt. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die neuen Regeln sind zunächst bis einschließlich 25. Mai in Kraft.

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Auf: www.ndr.de

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