Förderprogramm für kommunalen Klimaschutz – auch für gemeinnützige Organisationen (bis 31.12.2027)

Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Auch gemeinnützige Organisationen aus der Kultur können Anträge stellen.

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur*innen gestellt werden.

Folgende Organisationen können einen Förderantrag stellen:

  • Kommunen
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

Auf: www.klimaschutz.de

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