Kulturrat: Kultur gehört zur kritischen Infrastruktur

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ein Vorschlag zur Identifizierung kritischer Infrastruktur vorgelegt wird.

Zunehmende Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren, die Coronapandemie (2020 – 2023) sowie der Ukraine-Krieg zeigen, dass eine bessere Risikoanalyse und Vorsorge erforderlich sind, um die Resilienz in der Kultur zu stärken. Auch Kultureinrichtungen sowie speziell Kulturgut bewahrende Institutionen müssen sich auf Katastrophen unterschiedlichster Art besser vorbereiten, um ggfs. adäquat reagieren und damit die Folgen begrenzen zu können.

In den aktuell geltenden zwischen Bund und Ländern abgestimmten Regelungen wird Kultur als kritische Infrastruktur geführt, weil ihr mit Blick auf die Identitätsstiftung eine besondere Rolle zukommt wie z. B. Theatern oder Konzerthäusern. In Kulturorten, wie Archiven, Bibliotheken und Museen, werden identitätsstiftende Kulturgegenstände und Dokumente aufbewahrt.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll eine bundesweite Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur geschaffen werden. Hierzu gehört, dass sich Betreiber kritischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren und alle vier Jahre auf Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung Risikoanalysen und -bewertungen durchführen.

Kultur wird im vorliegenden Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes nicht unter der kritischen Infrastruktur geführt, sondern es wird lediglich darauf verwiesen, dass Bund und Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten resilienzsteigernde Maßnahmen festlegen können. Dies ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates mit Blick auf den Sektor Kultur ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung mit Folgewirkungen für den öffentlichen Stellenwert der Kultur und ihrer Einrichtungen.

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Auf: www.kulturrat.de

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