Recht: Abgrenzung von Regel- und Sonderbeiträgen

Wenn die Satzung eines Vereins nicht hinreichend zwischen Regelbeiträgen und Umlagen unterscheidet, ist das rechtlich problematisch, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts München zeigt.

Die Satzung eines Vereins hatte sowohl Geldbeiträge als auch Arbeitsleistungen und Ersatzgeldleistungen geregelt. Dabei waren „die zu leistenden Arbeitsstunden bzw. die Ersatzgeldleistung (…) in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags bzw. in die Höhe der Umlagen mit einzubeziehen“. Das Registergericht wies die Eintragung zurück mit der Begründung, es sei von Umlagen die Rede, ohne dass die Satzung eine Obergrenze entweder in konkreter oder bestimmbarer Höhe festzugelegt.

weiterlesen (PDF) »

Auf: www.stadtkultur-hh.de

Nach oben scrollen