Mindestlohn

Das ändert sich 2022 für Minijober*innen

Auf alle Minijobber*innen kommen 2022 Neuerungen zu: Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. Die wohl wichtigste Änderung: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht.

Minijob und Mindestlohn: Mindestlohn steigt auf 8,84 Eu­ro

Zur Erinnerung: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Janu­ar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Eu­ro je Zeitstunde gestiegen. Damit verringert sich bei Kons­tanz der 450-Euro-Grenze die ma­xi­male Arbeitszeit eines Minijobbers. Soll deren Status erhalten bleiben, müssen unter Umständen zeitnah Korrekturen am Arbeits­ver­trag vorgenommen werden.

Mindestlohn: Kombination von „Ehrenamt“ und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit

Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz dient, sondern Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls sowie den Sorgen und Nöten anderer Menschen ist. Wird ein Beschäftigter aus – steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen – als Minijobber angemeldet, handelt es sich demgegenüber regelmäßig um Arbeitnehmer. Vergütungen als solche …

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Mindestlohn auch für Praktikanten

Auch Praktikanten erhalten den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. es sich um ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, handelt, das länger als drei Monate dauert. der/die Praktikant/in mindestens 18 Jahre alt ist. Es gibt bestimmte Ausnahmeregeln z.B. für Langzeitarbeitslose. Ansonsten sind keine …

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