Kulturrat: Kultur- und Medienbereich von Corona-Pandemie stark betroffen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, wie sich die Corona Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich auswirkt. Dabei handelt es sich um erste Einschätzungen, die weiteren Wirkungen hängen unter anderem davon ab, wie lange die Pandemie dauert und wie viele Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Bereits heute zeigt sich, dass der Kultur- und Medienbereich von Messeabsagen und der Absage von Veranstaltungen sehr stark betroffen ist. Aufträge fallen weg, einige Betriebe erwägen Kurzarbeit. Freiberuflerinnen und Freiberufler verlieren Kunden und können in existentielle Not geraten. Von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmen wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld greifen bei Selbständigen nicht. Hier sind andere Unterstützungsmaßnahmen erforderlich.

Viele Künstler*innen erleiden Einkommenseinbußen durch abgesagte Veranstaltungen. Oftmals ist vertraglich geregelt, dass Honorare nur bei der Durchführung von Veranstaltungen fällig werden. Freiberufliche Künstler*innen, die ohnehin nur geringe Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielen, trifft dies sehr hart und kann sogar existenzbedrohend werden. Bei Unterstützungsmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums muss daher diese Gruppe besonders in den Blick genommen werden. Besonders gravierend ist zusätzlich, dass Messen und Veranstaltungen wichtige Orte der Präsentation und des Knüpfens von Kontakten sind. Hier werden neue Aufträge angebahnt, die nun fehlen.

Viele öffentlich geförderte Kultureinrichtungen befürchten, dass durch die Absage von Veranstaltungen und Projekten öffentliche Mittel von Kommunen, Ländern oder dem Bund zurückgefordert werden, weil die Zuwendungen zweckgebunden für bestimmte Vorhaben genehmigt wurden, die aufgrund der Corona-Pandemie nun nicht stattfinden. Vielfach sind aber schon Ausgaben entstanden. Rückforderungen können sich für diese Institutionen existenzbedrohend auswirken. Hier müssen von den Zuwendungsgebern die Vorschriften der Haushaltsordnung flexibel ausgelegt werden.

Gleichfalls fürchten öffentliche Kultureinrichtungen, die einen Teil ihrer Einnahmen aus Eigenmitteln, wie z.B. Eintrittsgeldern erwirtschaften, in eine Schieflage zu kommen, wenn Besucher und Besucherinnen ausbleiben. Auch hier sind die öffentlichen Hände gefordert, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

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