Senatskanzlei: Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien auf Antrag möglich

Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen.

Das haben die Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände der öffentlichen Immobilienunternehmen der Stadt in einem Gespräch mit dem für die städtischen Immobilien zuständigen Finanzsenator Dr. Andreas Dressel zugesagt.

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Auf: www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/

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