Überbrückungshilfe IV (bis 15.6.2022)
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.
Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.
Nach zwei Jahren Hamburger Corona-Schutzschirm hat der Senat eine positive Bilanz gezogen. Insgesamt wurden von der IFB Hamburg bisher 133.000 Anträge und 3,2 Mrd. Euro Corona-Hilfen an die Hamburger Wirtschaft ausgezahlt. Die über 20 verschiedenen Hilfsprogramme decken die Bereiche Wirtschaft, Kultur und Sport ab und haben entscheidend dazu beigetragen, die Stadt gut durch die Krise …
Auf die Kleine Anfrage zu „Corona Soforthilfe – Rückmeldeverfahren und drohende Rückforderungen. Belastung besonders für Solo-Selbständige?“ der LINKEN wurde letzte Woche die Antwort des Senates veröffentlicht.
Die Corona-Pandemie hat auch den Kulturbereich weiter fest im Griff. Bund und Land haben daher die Hilfsschirme weiter gespannt, um die Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler weiter gut durch die Zeit zu bekommen. Aktuell wurde der Sonderfonds des Bundes erneut angepasst und Hilfen der Behörde für Kultur und Medien verlängert.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung auch bei der Überbrückungshilfe III Plus Verbesserungen bei freiwilligen Schließungen vorgenommen hat.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten …
Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird angepasst Weiterlesen »
Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalter*innen unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.
Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Seit dem 5. November 2021 können auch prüfende Dritte einen Antrag auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wurde bis …
Neustarthilfe Plus von Oktober bis Dezember 2021 (bis 31.3.2022) Weiterlesen »
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. Die Antragsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert.
Die Corona-Soforthilfe-Rückforderungen der Investitions- und Förderbank (IFB) sind in vollem Gange und viele Musiker*innen und Kreative sehen sich aktuell mit einem Bürokratiewust und vor allem wirtschaftlich bedrohlichen Fragen konfrontiert. RockCity Hamburg bietet dafür eine Online-Fragestunde am Dienstag, den 16. November 2021 und FAQs zum Thema an.
Die Neustarthilfe Juli bis September ist Teil des Programms Neustarthilfe Plus. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.
Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat die Crowdfunding-Kampagne #AHRt auf der Plattform „Startnext“ für die Kulturschaffenden im vom Hochwasser betroffenen Ahrtal ins Leben gerufen. Mit den Einnahmen sollen Arbeitsstipendien für betroffene Künstler*innen und Kulturschaffende finanziert werden, um ihnen einen Neustart zu erleichtern.
Gemeinnützige Organisationen, die in irgendeiner Weise „wirtschaftlich tätig“ sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfe vom Bund bekommen, genau wie kommerzielle Unternehmen. Ein Beitrag der Plattform „Skala-Campus“ erklärt, was Non-Profits beachten müssen, um von der finanziellen Hilfe zu profitieren.
Vereine, die am 31. Dezember 2020 einen Ehrenamtlichen hatten (meist ist das allein durch ein Vorstandsmitglied gegeben) sind jetzt auch antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe. Es muss hierfür keine Ehrenamtspauschale gezahlt worden sein.