Finanzhilfen

Überbrückungshilfe IV (bis 15.6.2022)

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.

Neustarthilfe 2022 Januar bis März (bis 15.6.2022)

Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.

Zwei Jahre Hamburger Corona-Schutzschirm

Nach zwei Jahren Hamburger Corona-Schutzschirm hat der Senat eine positive Bilanz gezogen. Insgesamt wurden von der IFB Hamburg bisher 133.000 Anträge und 3,2 Mrd. Euro Corona-Hilfen an die Hamburger Wirtschaft ausgezahlt. Die über 20 verschiedenen Hilfsprogramme decken die Bereiche Wirtschaft, Kultur und Sport ab und haben entscheidend dazu beigetragen, die Stadt gut durch die Krise …

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Corona-Hilfen für die Kultur gehen weiter

Die Corona-Pandemie hat auch den Kulturbereich weiter fest im Griff. Bund und Land haben daher die Hilfsschirme weiter gespannt, um die Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler weiter gut durch die Zeit zu bekommen. Aktuell wurde der Sonderfonds des Bundes erneut angepasst und Hilfen der Behörde für Kultur und Medien verlängert.

Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird angepasst

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten …

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Online-Infoveranstaltung: Unterstützung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bei 2G oder 2G+ als Online-Video

Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalter*innen unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.

Neustarthilfe Plus von Oktober bis Dezember 2021 (bis 31.3.2022)

Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Seit dem 5. November 2021 können auch prüfende Dritte einen Antrag auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wurde bis …

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Überbrückungshilfe III Plus (bis 31.3.2022)

Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. Die Antragsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert.

RockCity Hamburg: Wie umgehen mit Corona-Soforthilfe-Rückforderungen?

Die Corona-Soforthilfe-Rückforderungen der Investitions- und Förderbank (IFB) sind in vollem Gange und viele Musiker*innen und Kreative sehen sich aktuell mit einem Bürokratiewust und vor allem wirtschaftlich bedrohlichen Fragen konfrontiert. RockCity Hamburg bietet dafür eine Online-Fragestunde am Dienstag, den 16. November 2021 und FAQs zum Thema an.

Neustarthilfe Plus Juli bis September (bis 31.3.2022)

Die Neustarthilfe Juli bis September ist Teil des Programms Neustarthilfe Plus. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.

Überbrückungshilfe III (bis 31.10.2021)

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt.

Praxistipp: Wie Non-Profits Überbrückungshilfe vom Bund bekommen können

Gemeinnützige Organisationen, die in irgendeiner Weise „wirtschaftlich tätig“ sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfe vom Bund bekommen, genau wie kommerzielle Unternehmen. Ein Beitrag der Plattform „Skala-Campus“ erklärt, was Non-Profits beachten müssen, um von der finanziellen Hilfe zu profitieren.

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