Kulturrat fordert Nachbesserung bei der Künstlerhilfe und einen Kulturinfrastrukturfonds

Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich befasst. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, war im Ausschuss zu Gast und stand den Fragen der Abgeordneten Rede und Antwort.

In seinem Eingangsstatement stellte Olaf Zimmermann fest, dass die Soforthilfen des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bei denjenigen greifen, die Betriebskosten wie gewerbliche Mieten u.ä. haben. An denjenigen, die aus ihrer Privatwohnung heraus arbeiten und kaum Betriebskosten haben, gehen die Hilfen aber vorbei. Olaf Zimmermann hat daher im Kulturausschuss konkret vorgeschlagen, dass ein Drittel der Hilfen für Solo-Selbständige (bis 9.000 Euro für drei Monate) als fiktiver Unternehmerlohn in Zukunft beantragt werden kann. Das würde für drei Monate einen fiktiven Unternehmerlohn von 3.000 Euro bedeuten, den Künstlerinnen und Künstler aus dem Programm dann erhalten könnten.

Weiter unterstrich Zimmermann, dass bislang ein echtes Kulturprogramm auf Bundesebene fehlt. Der gesamte Kulturbereich, von den Künstlerinnen und Künstlern, über die Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis zu den Kulturvereinen, ist von der Corona-Pandemie existenziell betroffen. Ein mächtiger nationaler Kulturinfrastrukturfonds wäre das richtige Instrument, um über die Bundeskulturverbände die Kulturlandschaft in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Es muss jetzt abgesichert werden, dass auch im kommenden Jahr von Kultureinrichtungen, -unternehmen, -vereinen, -festivals und anderen mehr Aufträge an Künstlerinnen und Künstler vergeben werden können.

Schriftliche Stellungnahme des Kulturrates

Auf: www.kulturrat.de

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