Neue Corona-Verordnung: Kultur unter Corona-Bedingungen ermöglichen

Der Senat hat mit der neuen Rechtsverordnung Veranstaltungen unter Auflagen wieder erlaubt. Damit kann auch der Kulturbetrieb unter den Corona-bedingten Regeln weiter hochfahren. Entscheidend für die Kultur ist dabei, dass Veranstaltungen nun generell ermöglicht werden und verlässliche und einheitliche Kriterien vorgegeben werden, unter denen diese stattfinden können. Die Kultureinrichtungen haben nun Klarheit und können die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs vorbereiten.

Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1.000 Teilnehmer*innen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmer*innen zulässig.

Da bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze das Abstandsgebot nicht so leicht einzuhalten ist, sind diese im Freien mit bis zu 200 Teilnehmer*innen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmer*innen zulässig.

Wird während einer Veranstaltung ohne feste Sitzplätze Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmer*innen jeweils um die Hälfte.

Bei Veranstaltungen gelten unter anderem das Abstandsgebot von 1,5 Meter nach der gültigen Rechtsverordnung und es muss ein Hygienekonzept erarbeitet und auf Verlangen vorgezeigt werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen erhoben werden.

Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen sind bis zum 31. Oktober 2020 weiter verboten. Außerdem legt die Rechtsverordnung fest, dass Diskotheken und Musikclubs weiterhin noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.

Zu den speziellen Regelungen für Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern siehe § 18 Absatz 2 der neuen Rechtsverordnung. Die neue Verordnung ist bis Ende Juli gültig.

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Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der aktuellen Rechtsverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung neuer Normalität. Kulturveranstaltungen sind unter Auflagen wieder möglich. Das gibt den Kultureinrichtungen gerade mit Blick auf die neuen Spielzeiten die notwendige Planungssicherheit. Die Verordnung formuliert klare und einheitliche Regelungen, die zum Schutz der Besucherinnen und Besucher notwendig sind und gleichzeitig viele Wege eröffnen, um wieder Kultur zu erleben. Zusammen mit dem Bund arbeiten wir zudem weiter an Hilfen, mit denen wir Einnahmeausfälle und Kosten für notwendige Schutzvorkehrungen zum Teil kompensieren können. Wir stehen den Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern weiterhin solidarisch zur Seite. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir aus dem Stillstand der letzten Monate herauskommen und verantwortungsvoll das möglich machen, was machbar ist. Gerade in einer Zeit, in der wir gesellschaftlich viel zu diskutieren haben, brauchen wir künstlerische Interventionen, die unseren Horizont weiten und Debatten antreiben können.“

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