Bund: Kinderkrankengeld und Corona

Mit der neuen Regelung gelten rückwirkend vom 5. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 neue Unterstützungsmaßnahmen für Eltern, die von Schließungen und Einschränkungen von Kitas und Schulen betroffen sind.

Das Recht auf Freistellung von der Arbeit und auf Zahlung des Kinderkrankengeldes in diesem Zeitraum wird zeitlich erweitert und auf neue Fallkonstellationen erstreckt. Eltern, die wegen Kita-Schließungen oder Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder betreuen müssen, können dafür jetzt Kinderkrankengeld beziehen. Pro Elternteil gibt es 20 Tage für jedes Kind im Jahr 2021, für Alleinerziehende 40.

weiterlesen ⇥

Auf: www.dgb.de

Nach oben scrollen