Neue Corona-Beschlüsse: Lockdown bis 28. März – aber mit Öffnungsschritten und Notbremse

Der Lockdown wird zunächst bis zum 28. März verlängert, doch der Beschluss des Bund-Länder-Treffens enthält auch erste Lockerungschritte. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen schon am Montag öffnen. Doch dann wird es kompliziert: Was ab wann wieder möglich ist und wann erneut Schließungen drohen – die Tagesschau fasst die Corona-Beschlüsse in einem Überblick zusammen.

Bund und Länder weisen darauf hin, dass neue Faktoren das Pandemiegeschehen verändert hätten. Das heißt: Die Zahl der Neuinfektionen steigt zwar, doch dafür gibt es auch wirksamere Mittel dagegen – mehr Impfstoff sowie Schnell- und Selbsttests. Neu an den Beschlüssen ist die starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte sowie einen Notfallmechanismus. Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden – Notbremse genannt: Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln. […]

Das Schema der Öffnungsschritte, Bild: Bundesregierung

Öffnungsschritt 1: Grundschulen, Kitas, Friseure

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas zumindest mit Einschränkungen geöffnet, seit Wochenbeginn arbeiten bundesweit Friseur*innen wieder.

Öffnungsschritt 2: Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können am Montag bundesweit öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. […]

Öffnungsschritt 3: Einzelhandel, Museen, Galerien, Gärten, Gedenkstätten, kontaktfreier Sport draußen

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich: Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (bis zehn Personen) im Freien erlaubt. Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen.

Öffnungsschritt 4: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern, Kinos

Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich. […]

Öffnungsschritt 5: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen draußen

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu. […]

Ausführlicher Überblick ⇥

Auf: www.tagesschau.de

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