Kulturrat: Die Maßnahmen der MPK-Corona-Beschlüsse sind für den Kulturbereich einschneidend

Die Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzler haben sich heute auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dabei wurde insbesondere auf die „Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19. Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle“ eingegangen. In dem Papier wird vor der Omikronwelle eindrücklich gewarnt und drastische Kontaktbeschränkungen angemahnt.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bundesregierung und Länder sich vorgenommen haben, die geplanten Maßnahmen sowie die Gefahren klar und verständlich zu kommunizieren. Nur mit einer klaren Kommunikation kann den bestehenden Ängsten entgegengewirkt werden. Kommunikationsprofis aus dem Kultursektor werden sicherlich gerne hierbei unterstützen.

Bundesweit bleibt der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).

Die Wirtschaftshilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, des Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen, wie vom Deutschen Kulturrat gefordert, verlängert werden. Außerdem wollen Bund und Länder die besonderen Bedarfe der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft genauer in den Blick zu nehmen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturbereich ist sowohl im Werk- als auch im Wirkbereich von Kunst und Kultur durch Art. 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes besonders geschützt sind. Im gerade reformierten Infektionsgesetz steht: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“ Diese Maßgaben scheinen bei der Beratung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler nicht ohne Wirkung geblieben zu sein. Trotzdem sind die beschlossenen Maßnahmen für den Kulturbereich einschneidend. Dass überregionale Großveranstaltungen spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer stattfinden sollen, schränkt auch den Kulturbereich massiv ein. Wahrscheinlich muss der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen noch einmal aufgestockt werden, damit zumindest der entstandene Schaden den Kulturveranstaltern sowie den mittelbar betroffenen Künstlerinnen und Künstlern ersetzt werden kann. Der Kulturbereich nimmt jetzt seit fast zwei Jahren seine Verantwortung zur Bewältigung der Krise an und wird das auch in der Zukunft tun. Angesichts der Omikronwelle kann nur noch einmal unterstrichen werden: Impfen ist die beste Form der Kulturförderung.“

Quelle: Deutscher Kulturrat

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