Hilfe für die Ukraine: Steuerliche Erleichterungen bei Spendenaufrufen und Mittelverwendung

Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine leistet nicht nur der Staat Hilfestellung. Auch viele Privatpersonen, Unternehmen und natürlich auch gemeinnützige Organisationen engagieren sich mit dem Ziel, die verheerenden Auswirkungen abzumildern.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 17. März 2022 über „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ informiert. Mit diesen Maßnahmen soll das gesamtgesellschaftliche Engagement Anerkennung finden.

Dr. Martin Schunk, Experte für Gemeinnützigkeit und Non-Profit-Organisationen, gibt in einem Video auf YouTube einen kurzen Überblick über die Maßnahmen in den Bereichen Spendenwerbung, Mittelverwendung und der steuerlichen Einordnung.

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Auf: www.youtube.com

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