Kulturstiftung des Bundes: Förderung „pik“ Programm für inklusive Kunstpraxis (bis 15.9.2023)

Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstler*innen mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen.

Damit soll ein notwendiger Wandel in Kultureinrichtungen begleitet werden, von dem alle Künstler*innen profitieren. Das Programm soll künstlerische Innovation ermöglichen und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen. Es besteht aus drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion, das u.a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert. Die einzelnen Förderangebote richten sich gleichermaßen an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Ausschlaggebend ist die Selbstbezeichnung der Person.

Die Bewerbungsfrist für die erste Antragsrunde ist der 15. September 2023.

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Auf: www.kulturstiftung-des-bundes.de

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