Zivilgesellschaft setzt Zeichen: Von D64 über die AWO bis zur Deutschen Schachjugend, ein breites Bündnis unterzeichnet erstmals eine gemeinsame Selbstverpflichtung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. STADTKULTUR hat mitunterzeichnet.

Mehr als 75 Organisationen aus der deutschen Zivilgesellschaft haben den von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt initiierten Code of Conduct Demokratische KI unterzeichnet, eine gemeinsame Selbstverpflichtung für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Erstunterzeichnenden repräsentieren zusammen drei Millionen Mitglieder und spiegeln die Vielfalt der Zivilgesellschaft wider: Von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senior*innenorganisationen (BAGSO) über den Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst e.V.) und die Neuen deutschen Medienmacher*innen bis zur Deutschen Schachjugend oder dem Netzwerk hamburg.global. Auch STADTKULTUR HAMBURG hat den Code mitunterzeichnet und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen, menschen-zentrierten und diskriminierungskritischen Umgang mit KI im Kulturbereich.
„Wir dürfen die Diskussion zu KI nicht Big Tech überlassen. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich mehr als 75 Organisationen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen. Gemeinsam zeigen sie: Die Zivilgesellschaft kann und will mitgestalten: für eine demokratische digitale Zukunft.“
Monika Ilves, Vorstandsmitglied vom digitalpolitischen Verein D64
D64 hat den Code of Conduct in einem seit April 2024 laufenden partizipativen Prozess gemeinsam mit den beteiligten Organisationen koordiniert und erarbeitet. Im Zentrum stehen acht gleichberechtigte Grundprinzipien: Abwägung der Nutzung, Menschenzentrierung, Transparenz, Teilhabe und Partizipation, diskriminierungskritische Haltung, Verantwortung und Verantwortlichkeit, Kompetenzen sowie ökologische Nachhaltigkeit. Die Selbstverpflichtung richtet sich explizit an gemeinwohlorientierte Organisationen und bietet ihnen einen praktischen Orientierungsrahmen; unabhängig davon, ob sie eigene KI-Systeme entwickeln, bestehende Anwendungen nutzen oder bewusst auf KI verzichten.
Der Code of Conduct versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Rahmenwerken wie der KI-Verordnung der EU. Anders als andere Leitlinien wurde er explizit aus der Praxis der Zivilgesellschaft heraus entwickelt und orientiert sich an den konkreten Herausforderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Organisationen, die unterzeichnen, verpflichten sich etwa dazu, die Chancen und Risiken des Einsatzes von KI-Anwendungen für ihre Arbeit und Zielgruppe abzuwägen, KI-generierte Inhalte transparent zu kennzeichnen, Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Zielgruppen zu schaffen und durch Fortbildungen einen reflektierten Umgang mit KI zu fördern.
