Neustarthilfe 2022 Januar bis März (bis 15.6.2022)
Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.