Bundesregierung

Neustarthilfe 2022 Januar bis März (bis 15.6.2022)

Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro pro Quartal. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt.

Sonderfonds des Bundes: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden (bis 31.12.2022)

Um Kulturveranstaltungen auch mit weniger Teilnehmenden – aufgrund von notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – wieder wirtschaftlich möglich zu machen, bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden an. Die Hilfe wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Kultur-Lockdown: Kommt wieder das Aus?

Die Ministerpräsident*innen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und der designierte Bundeskanzler Bundesfinanzminister Olaf Scholz, MdB vereinbarten am Dienstag, dass das Infektionsschutzgesetz geschärft werden soll, um der aktuellen pandemischen Lage Rechnung zu tragen. Heute wollen Bund und Länder über eine Ausweitung der 2G-Regel und die Einschränkungen zum Beispiel bei Großveranstaltungen entscheiden. Der Kulturbereich ist unmittelbar betroffen.

Online-Infoveranstaltung: Unterstützung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bei 2G oder 2G+ als Online-Video

Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalter*innen unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.

Neustarthilfe Plus von Oktober bis Dezember 2021 (bis 31.3.2022)

Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Seit dem 5. November 2021 können auch prüfende Dritte einen Antrag auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wurde bis …

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Kulturrat: Koalitionsvertrag und Kultur – Freude und Trauer liegen eng beieinander

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde vorgestellt: Es wird kein Bundeskulturministerium geben. Es bleibt dabei, dass im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde aufgenommen, das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.

Überbrückungshilfe III Plus (bis 31.3.2022)

Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. Die Antragsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert.

Neustarthilfe Plus Juli bis September (bis 31.3.2022)

Die Neustarthilfe Juli bis September ist Teil des Programms Neustarthilfe Plus. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.

Sonderfonds des Bundes: Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden (bis 31.12.2022)

Größere Veranstaltungen erfordern eine intensive Planung und Logistik, haben deshalb eine lange Vorlaufzeit und benötigen entsprechende Planungssicherheit. In Zeiten der Pandemie ist diese langfristige Planung sehr schwierig. Gleichzeitig ist bei großen Veranstaltungen das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung für Veranstalterinnen und Veranstalter erheblich. Deshalb bietet der Sonderfonds des Bundes eine Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab …

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Überbrückungshilfe III (bis 31.10.2021)

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt.

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