Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum Jahresbeginn
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.
Das Bundeskabinett hat den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Demnach erhöht sich der Etat für Kultur und Medien auf insgesamt 2,14 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Ab 20. März 2022 soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen. Die Beschlüsse im Überblick auf tagesschau.de.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung auch bei der Überbrückungshilfe III Plus Verbesserungen bei freiwilligen Schließungen vorgenommen hat.
Die Ministerpräsident*innen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und der designierte Bundeskanzler Bundesfinanzminister Olaf Scholz, MdB vereinbarten am Dienstag, dass das Infektionsschutzgesetz geschärft werden soll, um der aktuellen pandemischen Lage Rechnung zu tragen. Heute wollen Bund und Länder über eine Ausweitung der 2G-Regel und die Einschränkungen zum Beispiel bei Großveranstaltungen entscheiden. Der Kulturbereich ist unmittelbar betroffen.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde vorgestellt: Es wird kein Bundeskulturministerium geben. Es bleibt dabei, dass im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde aufgenommen, das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB hat den Bericht „Kulturen im digitalen Wandel. Perspektiven des Bundes für Vermittlung, Vernetzung und Verständigung“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
Kunst und Kultur sind essenziell. Alle Bürger*innen sollen bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben können. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gibt dafür jetzt wieder eine Perspektive – mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat am Montag einen Sachstandsbericht unter dem Titel „Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf das kulturelle Leben in Deutschland Entwicklungen des Kultur- und Kreativsektors in den Jahren 2020-2021“ vorgelegt.
Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.
Die Laufzeiten der einzelnen Förderlinien des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR können bis Ende 2022 verlängert werden. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner gestrigen Sitzung zum Nachtragshaushalt 2021 beschlossen.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR befürwortet. Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres.
Am von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB einberufenen Wirtschaftsgipfel vertrat die Präsidentin des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Susanne Keuchel, die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Bund und Länder haben den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen am 1. März wieder öffnen. Für die Schulen gibt es hingegen keine einheitliche Regelung – erste Länder kündigten bereits schrittweise Öffnungen an.
Aus Sicht von Bundesregierung und Länderchefs ist es für Lockerungen der Corona-Maßnahmen noch zu früh. Und doch wird vor dem Bund-Länder-Treffen gerade darüber am heftigsten diskutiert. Eine Verlängerung des Lockdowns zeichnet sich ab.
Die Antragszeiten für die Überbrückungshilfen des Bundes im Rahmen der Corona-Förderungen inklusive der November- und Dezemberhilfe wurden verlängert.
Wo es möglich ist, müssen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen ab sofort anbieten, im Homeoffice zu arbeiten. Damit sollen die Infektionszahlen weiter gesenkt werden. Bei Verstößen gegen die zeitlich befristete Verordnung drohen Bußgelder.
Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen: Ab Mittwoch tritt ein harter Lockdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen geschlossen. Auch Schulen und Kitas sind betroffen. Firmen können Hilfen beantragen.
Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB geförderte Bundesprogramm NEUSTART KULTUR ist eine Erfolgsgeschichte. Am Freitag, 4. Dezember 2020 fand unter der Moderation des Deutschen Kulturrates das dritte Treffen mit den 26 Institutionen, Verbänden und Kulturförderfonds statt, die die Programme entwickelt haben, bei denen die Mittel beantragt werden, die die Anträge prüfen und Mittel ausreichen.
Nach erneuten Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten steht fest: Der Teil-Lockdown soll bis zum 10. Januar fortgesetzt werden. Laut Merkel ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen noch immer viel zu hoch.