Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vertragsgestaltung
Rechtsanwalt Volker Löhr von der Kanzlei Löhr in Bonn hat zu den rechtlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ auf Veranstaltungsverträge und Mietverträge eine Zusammenfassung ausgearbeitet.
Rechtsanwalt Volker Löhr von der Kanzlei Löhr in Bonn hat zu den rechtlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ auf Veranstaltungsverträge und Mietverträge eine Zusammenfassung ausgearbeitet.
Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich. Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist es jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten.
Ein Altersrentner bezog infolge seiner geringen Rente zusätzlich Sozialhilfe. Er war dennoch als Dozent an zwei Volkshochschulen tätig und erhielt für diese Tätigkeiten ein monatliches Honorar. Das Sozialamt erhielt hiervon Kenntnis und nahm eine Neuberechnung der Grundsicherungsleistung vor.
Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.
Der datenschutzkonforme Betrieb von Facebook-Fanpages – also Seiten, welche zum Beispiel von einem Verein betrieben werden und über dessen Tätigkeit aufklären – ist nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht ohne Weiteres möglich.
Seit Anfang 2018 ist UPJ Vermittlungsstelle für Pro Bono Engagement im Rechtsbereich.
Das sogenannte Maßregelungsverbot aus § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, nur weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden.
Erklärt ein Vorstandsmitglied seinen Rücktritt, kann dies, soweit die Satzung nicht eine bestimmte Form vorschreibt, grundsätzlich sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.
Das Bundesfinanzministerium verlängert die Verwaltungsvereinfachungen bis Ende 2018. Zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements bei der Flüchtlingshilfe haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder 2015 eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen getroffen.
Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz dient, sondern Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls sowie den Sorgen und Nöten anderer Menschen ist. Wird ein Beschäftigter aus – steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen – als Minijobber angemeldet, handelt es sich demgegenüber regelmäßig um Arbeitnehmer. Vergütungen als solche
Auch Praktikanten erhalten den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. es sich um ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, handelt, das länger als drei Monate dauert. der/die Praktikant/in mindestens 18 Jahre alt ist. Es gibt bestimmte Ausnahmeregeln z.B. für Langzeitarbeitslose. Ansonsten sind keine