Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe IV (bis 15.6.2022)

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.

Überbrückungshilfe III Plus (bis 31.3.2022)

Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. Die Antragsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert.

Praxistipp: Wie Non-Profits Überbrückungshilfe vom Bund bekommen können

Gemeinnützige Organisationen, die in irgendeiner Weise „wirtschaftlich tätig“ sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfe vom Bund bekommen, genau wie kommerzielle Unternehmen. Ein Beitrag der Plattform „Skala-Campus“ erklärt, was Non-Profits beachten müssen, um von der finanziellen Hilfe zu profitieren.

Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III wurde verbessert und angepasst: Die Beantragung ist deutlich einfacher, die Förderung ist großzügiger und sie steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.

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