Überbrückungshilfe IV (bis 15.6.2022)
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 fortgesetzt.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung auch bei der Überbrückungshilfe III Plus Verbesserungen bei freiwilligen Schließungen vorgenommen hat.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. Die Antragsfrist wurde bis Ende März 2022 verlängert.
Gemeinnützige Organisationen, die in irgendeiner Weise „wirtschaftlich tätig“ sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfe vom Bund bekommen, genau wie kommerzielle Unternehmen. Ein Beitrag der Plattform „Skala-Campus“ erklärt, was Non-Profits beachten müssen, um von der finanziellen Hilfe zu profitieren.
Vereine, die am 31. Dezember 2020 einen Ehrenamtlichen hatten (meist ist das allein durch ein Vorstandsmitglied gegeben) sind jetzt auch antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe. Es muss hierfür keine Ehrenamtspauschale gezahlt worden sein.
Die Antragszeiten für die Überbrückungshilfen des Bundes im Rahmen der Corona-Förderungen inklusive der November- und Dezemberhilfe wurden verlängert.
Die Überbrückungshilfe III wurde verbessert und angepasst: Die Beantragung ist deutlich einfacher, die Förderung ist großzügiger und sie steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.
Vor dem Hintergrund des sogenannten Teil-Lockdowns im November haben Bund und Länder das Angebot an finanziellen Hilfen massiv ausgebaut, um die Unternehmen, Selbständigen und Einrichtungen zu unterstützen, die davon besonders betroffen sind.