Verein

„Kleine Hilfe“ der MONOM Stiftung (bis 31.10.2023)

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die „Kleine Hilfe“ der MONOM Stiftung beantragen. Die Maximalförderung beträgt 1.500 Euro, in dieser Förderrunde werden bis zu 25.000 Euro vergeben.

Praxistipp: Werkzeugkasten „Zukunft gestalten“

Mit dem digitalen Werkzeugkasten von ZiviZ im Stifterverband können sich Organisationen selber fit für die Zukunft machen. Mit Hilfe des Werkzeugkastens können Vereine, Verbände, Stiftungen und Bürgerinitiativen an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Workshops durchführen, bei denen der Weg das Ziel ist. 

Starthilfe der Stiftung Mitarbeit (bis 19.6.2023)

Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung – jenseits von Schule – tätig sind.

ZiviZ-Survey: 30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht

Der Thinktank „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) im Stifterverband hat Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteur*innen der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Recht: Persönlichkeitsrechts-Verletzung bei Vereinen

Auch Vereine können in Ihrem „Persönlichkeitsrecht“ verletzt werden und haben dann einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Das gilt unabhängig davon, ob ihnen durch eine unwahre Behauptung in der Öffentlichkeit ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Vereinsrecht: Virtuelle Mitgliederversammlungen künftig hybrid möglich

Virtuelle Mitgliederversammlungen sind in den vergangenen Jahren flächendeckend in den Fokus gerückt, allerdings stellte das Vereinsrecht konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen. Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf über die „Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen.

Grundsteuerreform – Handlungsbedarf auch für Vereine

Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Der Rechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erklärt, wie man die Erklärung zur Grundsteuer am besten angeht und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen müssen.

Nach oben scrollen