Gemeinschaftsfonds: Hamburger Spielräume für Kinder, Jugendliche und Familien

Die Lebenssituation vieler junger Menschen hat sich durch die Corona-Krise sehr verändert, besonders sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche haben die notwendigen Maßnahmen des „physical distancing“ als belastend erlebt. Trotz der schrittweisen Rückkehr zu einer „neuen Normalität“ verbringen viele immer noch einen Großteil ihrer Zeit zu Hause, viele Freizeitangebote können weiterhin nicht oder nur eingeschränkt stattfinden.

Politisch und medial steht im Fokus, wie Lernrückstände aufgeholt werden können. Doch das Leben junger Menschen besteht aus mehr als schulischem Lernen, die Folgen der Corona-Pandemie sind für viele Heranwachsende deutlich umfassender.

Die Stiftungen des Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“ – die BürgerStiftung Hamburg, die Ehlerding Stiftung, die Homann-Stiftung, die Kurt und Maria Dohle Stiftung, die Klaus und Lore Rating Stiftung, die Rudolf Augstein Stiftung und eine Hamburger Familienstiftung – sehen sich weiterhin in der Verantwortung, einen Beitrag dazu zu leisten, jungen Menschen in Hamburg Freiräume zu eröffnen, die Platz für das Miteinander im Kreise Gleichaltriger und positive Impulse durch freies Spiel bieten.

Gemeinsam stellen die Stiftungen für die aktuelle Förderunde 175.000 Euro bereit. Beantragt werden können Honorar- und Sachmittel für außerschulische Angebote insbesondere für benachteiligte Zielgruppen.

Förderstart für die zweite Runde war der 1. Oktober 2020.

Was wird gefördert?

Förderberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen/Träger der außerschulischen Kinder-/Jugend- und Familienarbeit, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Bauspielplätze, Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit, Träger der Umweltbildung und alle gemeinnützigen Organisationen, die mit ihren Angeboten benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Familien mit kleinen Kindern in Hamburg erreichen. Insbesondere kleinere, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Organisationen sind im Fokus der Stiftungen.

Jegliche Art von Freizeitaktivitäten in kleinen Gruppen oder auch als Familie – Spiel-, Bewegungs-, Kultur- und Kreativangebote, Ausflüge, Museumsbesuche, Gärtnern, Angebote der politischen Bildung u.v.m. – können beantragt werden, aber auch Frühstücks- oder Mittagstische. Insbesondere Aktivitäten an der frischen Luft und in der Natur erscheinen den Förderern besonders notwendig. Digitale Angebote sind nur insoweit förderbar, als sie mit persönlichen Begegnungen und Ausflügen in Verbindung stehen.

Kompensatorische Bildungsangebote, die zum Aufholen schulischer Defizite während der Ferienzeit dienen, sind insoweit förderfähig, als es gelingt, wichtige Inhalte aus schulischen Lehrplänen mit Formaten non-formalen Lernens zu verbinden.

zur Antragstellung

Auf: www.buergerstiftung-hamburg.de

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