Verein: Corona-Regelungen verlängert bis Ende 2021

Vereinsrechtliche Sonderregelungen erleichtern die Arbeit von Stiftungen und Non-Profits-Organisationen – so bleiben sie auch während der Corona-Krise handlungsfähig.

Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG), das im März 2020 eingeführt wurde, beinhaltet vereinsrechtliche Erleichterungsregelungen. Zunächst bis Ende 2020 befristet, wurden die Regelungen jetzt bis Jahresende 2021 verlängert.

Die Regelungen umfassen drei Punkte:

  • Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder
  • Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen ohne Satzungserlaubnis
  • Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung
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Auf: www.hausdesstiftens.org

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