Haus des Stiftens

Online-Workshop „Moderne Vereinsführung“ am 25. Oktober 2023

Das Verständnis für die Funktion (Vorstand, Mitgliederversammlung, Rechte und Pflichten) und das Agieren im und mit dem Verein (Kommunikation, Mitgliederrechte) machen eine moderne Vereinsführung aus. Hierzu gehört Know-how, Übung und Geschick im Umgang mit Vorstandsmitgliedern.

Online-Workshop „Canva für Non-Profits” am 17. Oktober 2023

Canva ist ein bekanntes und oft benutztes Online-Tool, mit dem professionelle Designs sehr einfach erstellt, geteilt und auch gedruckt werden können. Der Workshop wird vom Haus des Stiftens veranstaltet und bietet eine Einführung in die Grundlagen von Canva.

Webinar „Google Analytics 4“ am 18. April 2023

Eine Website zur Ansprache der gewünschten Zielgruppen ist heute unverzichtbar. Ebenso unverzichtbar sind Online-Marketingmaßnahmen, durch welche Nutzer*innen und potentielle Spender*innen angesprochen werden. Wichtig hierbei ist es jedoch auch, das Verhalten der Nutzer*innen näher zu analysieren, um eine zielgerichtete Ansprache zu gewährleisten.

Online-Workshop „Social-Media-Strategie für Non-Profits“ am 23. Februar 2023

Social Media hat sich im letzten Jahrzehnt zu einem der wichtigsten Werkzeuge in der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für Akteure im politischen und gesellschaftlichen Betrieb entwickelt. Ein strategisches und gut durchdachtes Vorgehen in Ihrer Social Media-Kommunikation kann Ihrer Organisation mittel- und langfristig enorme Mehrwerte liefern.

Webinar „Crowdfunding“ am 6. Dezember 2022

Crowdfunding gewinnt zunehmend an Beliebtheit – besonders, wenn es darum geht, Spenden für gemeinnützige Projekte zu sammeln. Gleichzeitig scheitern aber auch 40 bis 50 Prozent der Projekte.

Webinar „Compliance für NPOs“ am 13. September 2022

Leitungsorgane von Non-Profit-Organisationen (NPOs) haften ähnlich wie Unternehmensgeschäftsleiter*innen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind, die sie zu vertreten haben. Dies gilt unter Umständen sogar schon bei leichter Fahrlässigkeit.

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