Die Behörde für Kultur und Medien vergibt Projektmittel an Privattheater mit fester Spielstätte, um die Möglichkeit zu geben, besondere Projekte an den Häusern zu inszenieren.
Antragsberechtigt sind alle privaten Theater mit eigener Spielstätte in Hamburg. Bei der Antragsstellung muss ein regelmäßiger Spielbetreib mit ca. 100 Vorstellungen im Jahr nachgewiesen werden. Die Förderung ist auf ca. 30 % (bei Kinder- und Jugendtheatern auf ca. 85 %) der Gesamteinnahmen begrenzt. Die Förderung umfasst Zuschüsse, die entweder über zwei oder vier Jahre gewährt werden.
Eine Antragseinreichung ist bis zum 31. Januar 2026 möglich.
Auf: www.hamburg.de
