Am Rande Sitzung der Kulturministerkonferenz vergangene Woche haben die Kulturminister*innen und -senator*innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.
Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.
Die Kulturminister*innen und -senator*innen der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.
„Seit Jahrzehnten ist es gute Staatspraxis, Entscheidungen der Kunst- und Kulturförderung Fachjurys zu überlassen und sie nach künstlerischen Qualitätskriterien zu treffen. Wir dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass das auch so bleiben wird. Es darf nicht sein, dass der Verfassungsschutz kulturelle Projekte bewertet. Wir dürfen und müssen der Gesellschaft zutrauen, es auszuhalten, dass in der Kunst auch Positionen bezogen werden, die wir für grundfalsch halten oder sich gar gegen den gesellschaftlichen Konsens richten. Ihnen begegnen wir nicht mit Verboten oder dem Verfassungsschutz, sondern mit beherztem öffentlichem Widerspruch und einer respektvollen und intensiven Debatte.“
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien
Auf: www.hamburg.de
