Recht

Verein: Beseitigung personenbezogener Angaben

Über einen entsprechenden Unterlassungsanspruch hatte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main zu entscheiden (Beschluss vom 01.06.2018, Az. 2-03 T 4/18). Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte eine Mitarbeiterin die Bereiche Projekt-, Presse­ sowie Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ehrenamtlich und in leitender Funktion verantwortet.

Gericht entscheidet gegen Gemeinnützigkeit von Attac

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich. Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist es jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten.

Recht: Übungsleiterfreibetrag und Grundsicherung

Ein Altersrentner bezog infolge seiner geringen Rente zusätzlich Sozialhilfe. Er war dennoch als Dozent an zwei Volkshochschulen tätig und erhielt für diese Tätigkeiten ein monatliches Honorar. Das Sozialamt erhielt hiervon Kenntnis und nahm eine Neuberechnung der Grundsicherungsleistung vor.

Verein: Ausschluss von Mitgliedern – die Frage nach der Zuständigkeit

Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.

Recht: Fanpages auf Facebook und Datenschutz

Der datenschutzkonforme Betrieb von Facebook-Fanpages – also Seiten, welche zum Beispiel von einem Verein betrieben werden und über dessen Tätigkeit aufklären – ist nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht ohne Weiteres möglich.

Verein: Ausschluss von Mitgliedern – die Frage nach der Zuständigkeit

Hinsichtlich der Satzungsgestaltung gestattet das Vereinsrecht eine gewisse Flexibilität. Zwar gelten auch hier Grenzen, jedoch ist eine Anpassung an die konkreten Vereinsverhältnisse möglich. Ist die Regelung von Vereinsangelegenheiten weder per Gesetz noch über die Satzung einem bestimmen Vereinsorgan zugewiesen, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig.

Vereinsrecht: Vereinsarbeit mit Geflüchteten

Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel (Sachmittel oder Geldmittel) für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nicht nach ihrer Satzung fördert. Die Unterstützung und Arbeit mit Geflüchteten ist somit gemeinnützigkeitsrechtlich nur möglich, wenn als steuerbegünstigter Zweck „Mildtätigkeit“ nach § 53 AO oder aber die „Förderung der Hilfe für Flüchtlinge“ nach § 52

Mindestlohn: Kombination von „Ehrenamt“ und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit

Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz dient, sondern Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls sowie den Sorgen und Nöten anderer Menschen ist. Wird ein Beschäftigter aus – steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen – als Minijobber angemeldet, handelt es sich demgegenüber regelmäßig um Arbeitnehmer. Vergütungen als solche

Mindestlohn auch für Praktikanten

Auch Praktikanten erhalten den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. es sich um ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, handelt, das länger als drei Monate dauert. der/die Praktikant/in mindestens 18 Jahre alt ist. Es gibt bestimmte Ausnahmeregeln z.B. für Langzeitarbeitslose. Ansonsten sind keine

Vereinsrecht: Spendenhaftung – pauschale Haftung und grobe Fahrlässigkeit

Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung – unabhängig von der wirklichen Steuerersparnis des Spenders. Dabei kann sich der Aussteller nicht auf fehlende Kenntnisse berufen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (sog. Ausstellerhaftung). Ein recht typischer

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