Statistischer Bericht „Was braucht ́s – Soziokulturelle Zentren in Zahlen 2019“

Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. erhebt jedes Jahr Daten zu Situation und Perspektiven ihrer Mitgliedseinrichtungen und -initiativen und veröffentlicht diese in ihrem statistischen Bericht.

Die Welt und Europa, auch die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Ländern und Kommunen, sind durch Konfliktlagen gekennzeichnet, die weiter zu eskalieren drohen. Diese rühren nicht zuletzt aus einer Verhaltenskultur der Ab- und Ausgrenzung. Soziokultur wirkt mit ihrer täglich vorgelebten und erfüllenden Normalität von Integration und Inklusion für die Konflikt- und Demokratiefähigkeit der Gesellschaft. Soziokulturelle Zentren sind Role Models und Energiequellen für gelingendes Leben in einer offenen, demokratischen Gesellschaft.

Das aktuell erhobene Datenmaterial beweist: Die Mitgliedseinrichtungen der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren haben ihre Aktivitäten stark erhöht. Die Bundesvereinigung ist mit 566 Zentren ein größerer Verband geworden, hat 1.000 Kolleg*innen hinzugewonnen, die sich ehrenamtlich oder freiwillig engagieren und hat zusätzlich 53 neue Ausbildungsplätze geschaffen.

Angebote Besuche

Die Veranstaltungen der soziokulturellen Zentren registrierten 12,5 Millionen Besuche und damit 1,5 Millionen mehr als zum Zeitpunkt der vorigen Erhebung. Einen besonders hohen Zuwachs erreichten die Zentren bei den kontinuierlich angebotenen Kursen und Workshops, in die sich 4,5 Millionen Teilnehmer*innen mit eigener Aktivität und Kreativität einbrachten. Ihre Anzahl stieg um 45.000 auf rund 260.000. Besonders in strukturschwachen Gebieten oder Problemquartieren wuchs und wächst die Bedeutung solcher Angebote und Häuser für das Umfeld.

In ganz Deutschland bieten soziokulturelle Zentren eine breite Vielfalt von Veranstaltungen an. Die inhaltliche Fülle reicht von Konzerten über Theater, Kleinkunst, Märkte, Festivals und Seminare bis zu „Rudelsingen“ und Science-Slams. Im Tagesdurchschnitt besuchten im Jahr 2018 mehr als 35.000 Menschen eine von 960 Veranstaltungen in einer der Mitgliedseinrichtungen.

Im Vordergrund soziokultureller Aktivitäten steht die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen und sozialen Milieus, um kreative Potenziale der Lebensweltgestaltung freizusetzen und „Kultur für alle“ sowie „Kultur von allen“ (Hilmar Hoffmann) zu realisieren. Soziokultur leistet einen Beitrag zur Demokratisierung von Kunst und Kultur, da sie nicht nur die Formen und Orte der Teilhabe an Kulturangeboten erweitert, sondern auch die Produktion kulturellen Schaffens pluralisiert und in den Alltag hinein verlängert.

„Soziokulturelle Zentren spielen eine zentrale Rolle für Integration und Teilhabe vor Ort und sollen gestärkt werden.“ heißt es im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zwischen der CDU, der CSU und der SPD, der nach der Bundestagswahl 2017 ausgehandelt und am 7. Februar 2018 geschlossen wurde mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“.

Der Bundesverband bezieht sich auf diese konkrete Absicht der Bundesregierung und fordert die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für ein bundesweites Investitionsprogramm zum Zwecke der Förderung von soziokulturellen Zentren mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro, aufgeteilt auf 5 Jahre, beginnend im Jahr 2020.

Diese investiven Mittel werden in den nachfolgend aufgeführten Bereichen der soziokulturellen Zentren benötigt:

  • Sanierung (Keller, Dach, Fassaden, sanitäre Anlagen, Erneuerung Fenster) oder Ausbau von Veranstaltungsräumen, Proberäumen, Lagerräumen u.a.)
  • Brandschutz im Haus generell und an den Bühnen (neue Fluchtwege, Brandschutzwände, Brandschutztüren, Feuerlöscher) sowie Maßnahmen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und zur Anpassung an gestiegene Sicherheitsbestimmungen, zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.
  • Maßnahmen zur baulichen Attraktivitätssteigerung der Einrichtungen (Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten generell und Barrierefreiheit im Besonderen, auch Lärmschutz)
  • Grundlegende Gebäudesanierung durch energetische Maßnahmen (Solaranlagen, Windkrafträder, Optimierung der Heizungs- und Lüftungsanlagen, Elektromobilität, Umstellung auf eine ressourcenschonende, energieeffiziente Beleuchtung u.a.)
  • Erweiterung der Nutzflächen und Nutzungsmöglichkeit des Hauses (Ausbau des Dachgeschosses, Veränderung der Räumlichkeiten in den Etagen, Ausbau der Kellernutzung für Proberäume, Lager u.a.)
  • Nutzung der Außenanlagen (Ertüchtigung der Außenanlage oder Rückbau, Erschließung der Freiflächen, Spielplätze, Sportanlagen wie Skateranlagen, Beachvolleyball u.a.)
  • Unterbringung für Künstler*innen (Einrichtung einer oder mehrerer Wohnungen)
  • Künstlergarderobe/Besuchergarderobe (Tische, Stühle, Beleuchtung, Schminkspiegel, Garderobenausstattung)
  • Anschaffungen Veranstaltungstechnik/Bühnentechnik (Bühne: Bühnenelemente incl. Transportwagen, Bühnenvorhänge, Zubehör; Licht: Lichtanlage, Scheinwerfer; Ton: Beschallungsanlage/PA-Systeme; Projektion: Beamer, Leinwand)
  • Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung (Musik- und Lichtanlagen, Filmdigitalisierung, Archivierung).
  • Anschaffungen für Versammlungs- und Aufführungsräume (Bestuhlung inkl. Nummerierung, Tische, mobile Zuschauer-Sitztribüne, Saalbeleuchtung, u.a.)
  • Anschaffungen für den Seminar- und Kursbereich, für Proberäume (z.B. Pinnwand, Flipchart, OH-Projektor, Beamer, Werkstatteinrichtungen, Mobile Beschallungsanlage, Ausstattung Proberäume)
  • Anschaffungen für den Ausstellungsbereich (Hängesysteme, Wechselrahmen, Beleuchtung, Stelltafeln)
  • Gastronomieeinrichtung (Geräte, Bestuhlung, Biergarten, Kassensystem, etc.)
  • Ausstattung Verwaltung und Organisation des Kulturbetriebes (Büroausstattung: EDV-System/Netzwerk, Büroeinrichtung, Geräte für Bürokommunikation, Ticket- und Kassensysteme; Leitsysteme: Hausleitsystem, kostenloses W-Lan)
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