Mehr Spielraum, weniger Bürokratie – und weiterhin klare Verantwortung: Das neue Steueränderungsgesetz

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Regelungen für gemeinnützige Organisationen. Ziel des Gesetzgebers ist es, Stiftungen und Vereinen mehr Flexibilität einzuräumen, bürokratische Hürden abzubauen und das Engagement der ehrenamtlich Tätigen stärker anzuerkennen. Ein Fachartikel von Haus des Stiftens gibt einen kompakten Überblick zum Thema.

Die neuen Regelungen eröffnen damit die Möglichkeit, bestehende Abläufe und Anforderungen bewusst zu überprüfen: Was wird tatsächlich benötigt, was kann vereinfacht werden – und wo ist es sinnvoll, an bewährten Grundsätzen festzuhalten. Der Artikel beleuchtet folgende Aspekte:

  • Höhere Pauschalen und Freigrenzen für Ehrenamtliche
  • Zeitnahe Mittelverwendung: Freigrenze mehr als verdoppelt auf 100.000 Euro
  • Mehr Flexibilität im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Freigrenze steigt auf 50.000 Euro
  • Vereinfachte Sphärenzuordnung der Einnahmen
  • Photovoltaikanlagen: Keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit mehr
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Steuersatz sinkt auf sieben Prozent

Fazit des Artikel ist, dass das Steueränderungsgesetz 2025 spürbare Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen mit sich bringt. Insbesondere kleinere Vereine und Stiftungen werden durch den Abbau bestimmter bürokratischer Anforderungen entlastet.

Diese Erleichterungen bedeuten jedoch nicht, dass bewährte Strukturen und Grundsätze an Bedeutung verlieren: Eine klare Trennung der gemeinnützigen Sphären sowie eine ordnungsgemäße und regelmäßige Mittelverwendung bleiben zentrale Elemente einer verantwortungsvollen und transparenten Gemeinnützigkeit – und sind auch für kleinere Organisationen von Vorteil.

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Auf: www.hausdesstiftens.org

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