Grundsteuerreform – Handlungsbedarf auch für Vereine
Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Der Rechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erklärt, wie man die Erklärung zur Grundsteuer am besten angeht und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen müssen.