Verein & Corona: Auch Vereine ohne Festangestellte können Überbrückungshilfe erhalten
Vereine, die am 31. Dezember 2020 einen Ehrenamtlichen hatten (meist ist das allein durch ein Vorstandsmitglied gegeben) sind jetzt auch antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe. Es muss hierfür keine Ehrenamtspauschale gezahlt worden sein.