Die Ursula-Wandres-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe, Gleichstellung, Empowerment, Demokratieförderung, Integration oder interkulturelle Zusammenarbeit stärken.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen, deren Vorhaben dem Stiftungszweck und den Förderrichtlinien übereinstimmen. Die Projekte und Anliegen werden in der Regel teilfinanziert. Bei Interesse an der Förderung sollten potenzielle Bewerber*innen Kontakt mit der Stiftung aufnehmen, um das Projektvorhaben zu besprechen.
Eine Antragseinreichung ist bis zum 31. März 2026 möglich.
