Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

Im Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München ein klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.

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