Webinar „Arbeitsrecht 2026 – Was die Sozialwirtschaft jetzt wissen muss“ am 19. März 2026
Im Tagesgeschäft zwischen Fachkräftemangel, Betreuung und Verwaltung bleibt oft wenig Raum, alle rechtlichen Neuerungen im Blick zu behalten.
Im Tagesgeschäft zwischen Fachkräftemangel, Betreuung und Verwaltung bleibt oft wenig Raum, alle rechtlichen Neuerungen im Blick zu behalten.
Eine wichtige Änderung im Steuerrecht erleichtert es gemeinnützigen Vereinen, Rücklagen für zukünftige Projekte zu bilden. Auch bei langfristigen Vorhaben bleibt die Planung künftig flexibel und sicher.
Ohne Mitglieder kann ein Verein nicht bestehen – doch bedeutet das automatisch, dass jede*r Anspruch auf Aufnahme hat? Ein Urteil des OLG Brandenburg klärt, unter welchen Umständen eine Mitgliedschaft rechtlich eingefordert werden kann.
Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist aktuell besonders aktiv sichtbar und gefragt – aber stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Lange bestand Ungewissheit zur virtuellen Mitgliederversammlung im Vereinsrecht. Durch eine Ausnahme in der Coronapandemie entstanden, hat sich die virtuelle Mitgliedersammlung bundesweit bei vielen Vereinen durchgesetzt.
Wenn die Satzung eines Vereins nicht hinreichend zwischen Regelbeiträgen und Umlagen unterscheidet, ist das rechtlich problematisch, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts München zeigt.
Virtuelle Mitgliederversammlungen sind in den vergangenen Jahren flächendeckend in den Fokus gerückt, allerdings stellte das Vereinsrecht konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen. Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf über die „Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen.
Datenschutz, Urheber- und Vertragsrechte sind nur einige der rechtlichen Aspekte, die im Umgang mit den sozialen Medien beachtet werden müssen. Damit Kultureinrichtungen keine Probleme entstehen, soll sie ein neuer Leitfaden des Kulturmanagement Network durch die rechtlichen Aspekte der Kommunikation in und mit sozialen Medien begleiten.
Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Der Rechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erklärt, wie man die Erklärung zur Grundsteuer am besten angeht und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen müssen.
Virtuelle Versammlungen von Vereinen und Stiftungsgremien bleiben auch nach dem 1. September 2022 möglich – voraussichtlich ohne Satzungsänderung. Doch was ist mit den anderen Erleichterungen aus dem Abmilderungs-Gesetz?
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind nicht zwingend ungültig, wenn die Abstimmung nicht wie in der Satzung vorgesehen geheim erfolgt.
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Februar 2021 sollte Stiftungsvorstände hellhörig werden lassen. Geklagt hatte eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Vorstandsmitglieder laut Satzung neben einer Aufwandserstattung auch eine „Vergütung“ für ihren Zeitaufwand erhalten konnten.
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Billigkeitsregelung getroffen.
Ein Überblick vom Haus des Stiftens soll in möglichst kurzer und knapper Form einen Einblick in die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geben, bildet jedoch nicht alle Gesetzesänderungen und Anpassungen in vollumfänglicher Breite und Tiefe ab.
Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen stehen der konventionellen Durchführung von Mitgliederversammlungen entgegen. Um Abhilfe zu schaffen, wurden im Rahmen des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG)“ Spielräume eröffnet, welche die Zusammenkunft bzw. Beschlussfassung auch ohne physische Präsenz ermöglichen.
Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Transparenzregister mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht einzuführen. Dieses Register wird nunmehr bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Alle juristischen Personen des Privatrechtes – hierzu zählen auch eingetragene Vereine – müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister elektronisch transparent machen.
Die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie ab 1. März 2021 erleichtert.
Über einen entsprechenden Unterlassungsanspruch hatte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main zu entscheiden (Beschluss vom 01.06.2018, Az. 2-03 T 4/18). Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte eine Mitarbeiterin die Bereiche Projekt-, Presse sowie Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ehrenamtlich und in leitender Funktion verantwortet.
Wahlen sind fester sowie charakteristischer Bestandteil des Vereinslebens. Das eine solche Wahl durchaus komplizierter sein kann als gedacht, zeigt ein Fall, welcher vom Kammergericht (KG) Berlin entschieden worden ist.
Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden.