Recht

Recht: Persönlichkeitsrechts-Verletzung bei Vereinen

Auch Vereine können in Ihrem „Persönlichkeitsrecht“ verletzt werden und haben dann einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Das gilt unabhängig davon, ob ihnen durch eine unwahre Behauptung in der Öffentlichkeit ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Vereinsrecht: Virtuelle Mitgliederversammlungen künftig hybrid möglich

Virtuelle Mitgliederversammlungen sind in den vergangenen Jahren flächendeckend in den Fokus gerückt, allerdings stellte das Vereinsrecht konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen. Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf über die „Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen.

Kulturmanagement Network: Neuer Leitfaden „Social Media & Recht“

Datenschutz, Urheber- und Vertragsrechte sind nur einige der rechtlichen Aspekte, die im Umgang mit den sozialen Medien beachtet werden müssen. Damit Kultureinrichtungen keine Probleme entstehen, soll sie ein neuer Leitfaden des Kulturmanagement Network durch die rechtlichen Aspekte der Kommunikation in und mit sozialen Medien begleiten.

Grundsteuerreform – Handlungsbedarf auch für Vereine

Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Der Rechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erklärt, wie man die Erklärung zur Grundsteuer am besten angeht und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen müssen.

Besonderheiten bei der Kombination von Minijob und Freibeträgen

Der GKV-Spitzenverband und weitere Sozialversicherungsträger haben ihre „Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen“ (GeringfügigkeitsRichtlinien, 26.7.2021) aktualisiert. Sie treffen einige Klarstellungen zu Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen.

Corona: Außerordentliche Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit zulässig?

Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen stehen der konventionellen Durchführung von Mitgliederversammlungen entgegen. Um Abhilfe zu schaffen, wurden im Rahmen des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG)“ Spielräume eröffnet, welche die Zusammenkunft bzw. Beschlussfassung auch ohne physische Präsenz ermöglichen.

Verein: Transparenzregister – Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen

Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Transparenzregister mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht einzuführen. Dieses Register wird nunmehr bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Alle juristischen Personen des Privatrechtes – hierzu zählen auch eingetragene Vereine – müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister elektronisch transparent machen.

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