2. Förderrunde der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (bis 31.7.2025)

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende auch dieses Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können, mit einer Antragssumme von mind. 50.000 Euro. Die Stiftung unterstützt künstlerische Produktionen, die besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs haben.

Die Antragseinreichung für die 48. Jurysitzung ist bis zum 31. Juli 2025 möglich.

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Auf: www.kulturstiftung-des-bundes.de

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