Neue Corona-Rechtsverordnung: Öffnungen für die Kultur
Seit dem 22. Mai ist die neue Corona-Rechtsverordnung in Kraft. Sie enthält auch einige Öffnungsschritte für die Hamburger Kultur: Es sind u.a. Unterhaltungs-Veranstaltung unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen und Nicht-Unterhaltungs-Veranstaltungen drinnen mit bis zu 50 Personen erlaubt, außerschulische Bildungseinrichtungen dürfen öffnen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie soziale Angebote dürfen […]
