Recht: Verein als Arbeitgeber: Maßregelungsverbot beachten
Das sogenannte Maßregelungsverbot aus § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, nur weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.