Infektionsschutzgesetz: Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Der Deutsche Kulturrat gegrüßt, dass Kultureinrichtungen nun eigenständig im Gesetz aufgenommen wurden und nicht mehr unter Freizeitgestaltung subsummiert werden.