Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Leistungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Billigkeitsregelung getroffen.
