Recht: Tätigkeit als Stiftungsvorstand mitunter sozialversicherungspflichtig
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Februar 2021 sollte Stiftungsvorstände hellhörig werden lassen. Geklagt hatte eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Vorstandsmitglieder laut Satzung neben einer Aufwandserstattung auch eine „Vergütung“ für ihren Zeitaufwand erhalten konnten.