Weitere Corona-Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft: Neustarthilfe für Solo-Selbständige und Konkretisierung der Novemberhilfe
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde eine spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige vereinbart. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen. Außerdem wurden weitere Klarstellungen zur Novemberhilfe vorgenommen.
